Für Sie gefunden:
Hinweis: Veröffentlichte Vorträge von Dr.-Ing. Heinrich finden Sie unter Publikationen.
#Abwasserkolloquium 2024
Es findet an der TUHH am 10./11.09.2024 statt. Die Vorbereitungsrunde, an der Dr.-Ing D. Heinrich mitwirken konnte, hat wieder eine Vielzahl aktueller Fragestellungen zusammen getragen und diese zur Auswahl gestellt um für die Teilnehmer wieder ein interessantes Programm zu gestalten. Wie immer erwarten Sie spannende Themenblöcke mit kompetenten Referenden.
Dr.-Ing D. Heinrich wird die Moderation des ersten Themenblockes übernehmen. Er freut sich schon heute Sie auf der Veranstaltung zu treffen.
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Einladung zur VBI Fachgruppensitzung „öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“
Der Fachgruppenleiter Dr.-Ing. Dietmar Heinrich lädt alle Mitglieder, aber auch Gäste zur nächsten Sitzung am 19./20.04.2024 nach Fulda ein. Die Tagesordnung gibt es hier als PDF zum Download .
>> Zur Tagesordnung Wir freuen uns über Ihre Teilnahme. Ansprechpartnerin aus der Bundesgeschäftstelle zur Anmeldung ist Frau von Berchem.
Treffen Sie Herrn Dr.-Ing. D. Heinrich vom 13.03. -15.03. 2024 beim Lindauer Seminar
JT-hat mit dem Programmkomitee wieder ein sehr interessantes Programm für die Tagung in Lindau zusammengestellt.
Freuen Sie sich schon jetzt auf das Programm und den Austausch.
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Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.Hier geht es zur >> Anmeldung.
Dr.-Ing. D. Heinrich hält am 07.03.24 einen Vortrag mit dem Titel: Honorarbewertung von BIM-Anwendungsfällen
Dr.-Ing. D. Heinrich hält am 07.03.24 einen Vortrag mit dem Titel: Honorarbewertung von BIM-Anwendungsfällen anlässlich des Fortbildungsseminars BW-10124 des BILDUNGSWERK VDV, das 32. Jahresseminar mit dem Thema "Bauabrechnung 2024", dass am 07./08.03.2024 in Würzburg stattfindet.
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Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.Hier geht es zur >> Anmeldung.
Treffen Sie Dr. Heinrich in Mainz
Treffen Sie Herrn Dr. Heinrich am 14./15.11.2024 beim VBI-Bundeskongress in Mainz.
Einblicke und Ausblicke zur HOAI-Reform am 23.11.2023
Der AHO gibt am 23.11.23 einen Einblick in das Fachgutachten. Dr.-Ing. Dietmar Heinrich wird sich über den Stand informieren und mit diskutieren.
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Sachverständigentag in Lübeck am 02.11.2023
Treffen Sie am 02.11.23 Dr.-Ing. Dietmar Heinrich beim Sachverständigentag mit dem spannenden Vortrag von Prof. Jürgen Ulrich, VorsRiLG a. D.
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VBI-Sachverständigentreffen mit Richtern am LG Berlin
Am 17.10.23 durfte der Fachgruppenleiter der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Dr.-Ing. Dietmar Heinrich durch den Austausch führen. Besonders erfreut waren die zahlreichen Teilnehmer, dass die Vizepräsidentin des Landgerichts Berlin Frau Dr. Anja Teschner das Grußwort hielt. Herausgearbeitet wurde, dass es wichtig ist die Sachverständigen bei der Einführung der digitalen Akte mit einzubeziehen. Dabei ist darauf zu achten, dass
der Sachverständige nicht nur .pdf unsortiert auf CD/Stick und farbige A 0 Pläne in SW auf A 4 erhält.
Die Schlüsselwortsuche ist ebenso zwingend erforderlich, wie die Durchnummerierung der Seiten, wie in der Papierakte.
Eine Bearbeitung der Seiten und Kopieren der Texte samt Notizen muss möglich sein.
Alle Anlagen müssen gut lesbar, wie das Original, sein.
Herausgefiltert werden müssen die Protokoll-, Transfer-, Signaturseiten..., die unnötig Platz verschwenden.
Lesen Sie die veröffentlichten Beiträgen auf LinkedIn und Instagram: https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7120315398180229120
https://www.instagram.com/p/CyiFC0zNEog/?img_index=
Unser besonderer Dank gilt der Organisatorin Frau Dr. Eissing, die die Veranstaltung hervorragend vorbereitet und so für den reibungslosen Ablauf gesorgt hat.
33. Hamburger Abwasserkolloquium am 05. und 06. September 2023
Am 05. und 06. September 2023 findet an der TUHH das 33. Hamburger Kolloquium zur Abwasserwirtschaft statt.
Dr.-Ing. Dietmar Heinrich wird dieses Mal den Themenblock „Abwasserbehandlung und Emissionen“ moderieren.
Er freut sich Sie bei der Veranstaltung begrüßen zu können.
Auf der Agenda stehen die Themenblöcke Behandlung von Niederschlagswasser und Abwasser, Emissionen sowie Elimination von Spurenstoffen im Vordergrund. Weitere Themen umfassen die Themen Building Information Modeling (BIM), IT Sicherheit, Smart City sowie Maßnahmen zum Klimaschutz.
Das detaillierte Programm inklusive Informationen zur Tagungsgebühr und Anmeldung finden Sie sowie unter:
>>https://www.tuhh.de/t3resources/aww/veranstaltungen/pdf/Programm_Abwasserkolloquium_2023.pdf
Wir hoffen, dass die geplanten Vorträge Ihr Interesse wecken und freuen uns auf Ihre Anmeldung unter: https://cgi.tu-harburg.de/~awwweb/cgi-bin/MyAnmAbwKoll.pl
Am Montag, den 20. März 2023 startete die angekündigte Imagekampagne des Verbands der Beratenden Ingenieure VBI – DIE AUSDENKER.
Bundesweit sind an wichtigen Knotenpunkten, vor allen in Berlin, die Motive und Botschaften zu sehen, um Aufmerksamkeit für die Planungsunternehmen und eine starke Planungswirtschaft zu erzeugen.
>>Mehr Informationen
Wir freuen uns sehr, wenn Sie die Kampagne durch Verlinken auf Ihrer Webseite, Nutzung der sozialen Medien und ähnliches unterstützen. Vielen Dank!
Einladung VBI Fachgruppensitzung öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Der Fachgruppenleiter Dr.-Ing. Dietmar Heinrich lädt alle Mitglieder, aber auch Gäste zur nächsten
Sitzung am 24./25.03.2023 nach Lübeck ein. Die Tagesordnung gibt es hier als PDF zum Download
>>Zur Tagesordnung
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme >> Hier können Sie sich anmelden
buildingSMART-Expertenpanel BIM und Honorierung
Hintergrundinformationen vom bSD-Geschäftsführer Gunther Wölfle zum Expertenpanel in Berlin vom 14.11.2022. Mit dabei war Dr.Ing. Thomas Bahnert von der Arbeitsgemeinschaft BIM und Honorar, in der Dr.-Ing. Heinrich ebenfalls Mitglied ist. Zur Website von der Arbeitsgemeinschaft >>ABH-BIM
>> Zum Artikel online beim bSD
HOAI-Seminar bei der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau
Mittwoch. 23. November 2022 09.00 bis 17.00 Uhr Seminar HIK222.08 Ohne Honorare kein wirtschaftlicher Erfolg - auch für Projekte mit BIM! Zur Anmeldung und mehr Infos unter http://www.hikb.de/service/fortbildung/2022-ohne-honorare-kein-wirtschaftlicher-erfolg-auch-fuer-projekte. Das Seminar ist für Architekten und Ingenieure interessant.
32. Kolloquium zur Abwasserwirtschaft und Gewässerschutz 2022 an der TUHH
Vorbehaltlich der Möglichkeiten trotz Corona das Abwasserkolloquium am 06. & 07.09.2020 wie geplant an der TUHH durchzuführen können Sie sich direkt bei GFEU informieren und hier anmelden.Das Programm finden Sie hier als PDF.
Dr.-Ing. Heinrich wird, wie in den Vorjahren, wieder einen Block, diesmal "Abwassereinigung und Emissionen" moderieren. Schon heute freut er sich darauf, Sie persönlich auf der Veransteltung zu treffen und sich mit Ihnen auszutauschen.
BGH Urteil vom 02.06.2022 – VII ZR 174/19
Darin hat der BGH den Meinungsstreit der nach dem EuGH Urteil (C-377/17) entstanden war auf Basis der Entscheidung C-261/20 dahingehend entschieden, dass die Mindestsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung aus dem Jahr 2013 sind in einem laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen weiterhin anwendbar sind. Aufstockungsklagen sind daher bei Verträgen die vor dem 01.01.2021 geschlossen wurden möglich.
EuGH zum HOAI Urteil Curia C-261/20
Mit seinem Urteil C-261/20 vom 18.01.2022 hat der EuGH endlich Klarheit bezüglich der Anwendung des Mindestsatzes im Kontext der HOAI 2013 nach seinem Urteil vom 04.07.2019 geschaffen. Aufstockungsklagen im Kontext der HOAI 2013 sind damit wieder möglich. Einen ersten Überblick dazu geben beck-aktuell und die Kapellmann Rechtsanwälte.
Die Pressemitteilung des EuGH zum HOAI Urteil Curia C-261/20.
Die Stellungnahme zum EuGH-Urteil beim DVP e.V. von Prof. Dr. Eschenbruch von Kapellmann Rechtsanwälte. Eine weitere Stellungnahme zu diesem Urteil gibt es von Prof. Dr. Heiko Fuchs von Kapellmann Rechtsanwälte in der LTO Legal Tribune Online. Überraschend findet er die Aussagen zur unmittelbaren Wirkung von EU-Richtlinien. Er sieht durch den EuGH eine Stärkung des nationalen Rechts. Die Gerichte müssen nun alle ruhend gestellten Verfahren entscheiden, (spätestens wenn der BGH sein Urteil gesprochen hat). Er sieht weitere Aufstockungsklagen auf die Gerichte zu kommen.
Haben Sie Interesse am Tool des Skalierungssystems aus der Dissertation von Dr. Thomas Bahnert, um effiezient Honorarberechnungen zu erstellen?
So schreiben Sie eine E-Mail an info@abh-bim.de und fordern weitere Infos an.
DBGT AK IV Reformbedarf HOAI 202x!:
Der 8. Deutsche Baugerichtstag fand am 21./22. Mai 2021 statt! In Zeiten der Covid-19 Pandemie allerdings nicht als Präsenzveranstaltung, sondern virtuell. Damit die besondere Atmosphäre und Diskussionskultur des Kongresses dennoch bestmöglich gewahrt blieb, wurden die Plenarveranstaltung und die Sitzungen der tagenden Arbeitskreise professionell digital produziert.
>> Thesenband 2020 mit Kommentar
>>Thesenband 2021
Neben Dr.-Ing. Dietmar Heinrich nahmen in diesem Jahr auch Herr Thomas Bahnert und Prof. Johrendt am AK IV Architekten- und Ingenieurrecht teil um die Positionen der Arbeitsgemeinschaft einzubringen und bei der Thesenfindung, Diskussion und der Erarbeitung der Empfehlungen mitzuwirken. Es war wieder eine sehr gut besuchte Veranstaltung, die trotz virtueller Durchführung, vom ausgiebigen Meinungsaustauch lebte. So konnten in diesem AK 18 Empfehlungen erarbeitet werden. >> Zum Download der Empfehlungen
Merkblatt ADR-Planerverträge
Wie vielfach bekannt ist, lehnen Architekten- und Ingenieurkammern Streitbeilegungsverfahrens nach dem VSBG ab. Unbekannt ist, dass die gesamten Kosten von den Planern zu tragen sind und deshalb zur Ablehnung führten. Dabei wird oftmals übersehen, dass Streitbeilegungsverfahren für alle Beteiligten sowohl bei der Zeit- als auch bei der Kostenkomponente große Vorteile bietet. Aus diesem Grund hat die Arbeitsgruppe ADR-Verfahren für Planerverträge der DGA-Bau e. V. hat am 20.05.2021 ein Merkblatt „ADR-Verfahren in Verträgen über Planungs- und Überwachungsleistungen“ mit verschiedenen Klauseln veröffentlicht, die in Verträge übernommen werden können. Dr.-Ing. Dietmar Heinrich war Mitglied der Arbeitsgruppe und konnte so seine Erfahrungen einspeisen. Das Merkblatt finden Sie
>> Hier
Buchhinweis in Wasser und Abfall
Der Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau – (BWK) e.V. gibt als Verbandszeitschrift "Wasser und Abfall" heraus. Im Heft 06 I 2021 wird in der Rubrik Fachliteratur auf das Buch "Planungsleistungen
und Honorare mit
BIM" von Dipl.-Ing. Thomas Bahnert,
Dr.-Ing. Dietmar Heinrich,
Prof. Dipl.-Ing. Reinhold Johrendt hingewiesen. >> Zum Download des Artikels
Dissertation von Thomas Bahnert
Thema: "Entwicklung eines HOAI-konformen Skalierungssystems des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI zur Anwendung für BIM", Erschienen: 20.05.2021.
Die restlichen Seiten können per E-Mail an info@abh-bim.de angefragt werden. >> Auszug aus der Dissertation
Buchbesprechung in BDB Informationen 05/21
https://www.baumeister-online.de/home/
Anbei der Artikel den Sie neben weiteren interessanten Informationen in den BDB Informationen 05/21 finden. >> Zum Artikel
BIM-Anwendungen in der Wasserwirtschaft | Empfehlungen für die Planerpraxis
Honorarordnung für Architekten- & Ingenieurleistungen in Deutschland Beim VBI ist der o.g. Leitfaden für die Planungsbüros erschienen der bei BIM-Projekten wertvolle Tipps gibt. https://www.vbi.de/shop/bim-anwendungen-in-der-wasserwirtschaft-empfehlungen-fuer-die-planerpraxis/
18. buildingSMART-Anwendertag wegen Corona verschoben auf den 04.Mai 2021 in Dresden
Honorarordnung für Architekten- & Ingenieurleistungen in Deutschland
Vortrag: Vergütung von BIM-Planungsleistungen auf Grundlage der Honorare nach HOAI
Thomas Bahnert, THOST Projektmanagement; Dr. -Ing. Dietmar Heinrich, Heinrich Beratende Ingenieure und Prof. Reinhold Johrendt, HCU Hamburg Zum Programm und den Vorträgen
Kolloquium zur Abwasserwirtschaft und Gewässerschutz 2020 an der TUHH
Vorbehaltlich der Möglichkeiten trotz Corona das Abwasserkolloquium am 02. & 03.09.2020 wie geplant durchzuführen. Sie können sich direkt bei GFEU https://www.gfeu.org/#Koll informieren und anmelden.
Position des Sachverständigen zum BGH-Beschluss vom 14.05.2020
Wie man aus den Fragen des BGH entnehmen, kann hat der EuGH in seinem Urteil nicht alle Fragen eindeutig beantwortet, sodass es dieser Nachfrage bedarf, bevor der BGH sein Urteil spricht. Während der BGH im Fall VII ZR 174/19 erkennen läßt, indem er dazu neigt, dass seiner Ansicht nach Art. 15 keine unmittelbare Wirkung entfaltet und damit die Mindestsätze bis zur Änderung der HOAI durch den Gesetzgeber bestand haben bestätigt er im Fall VII ZR 205/19 die die klageabweisenden Entscheidungen der Vorinstanzen. Auch wenn es im zweiten Fall ebenfalls um Honorarnachforderungen geht ist die Sachlage eine völlig andere auf das die EuGH-Entscheidung, wie weiter unten ausgeführt wird, keinen Einfluß hat. Die vollständige Position nachzulesen unter https://abh-bim.de/positionen_bghurteil.html#positionen.
Position des Sachverständigen Europarechtswidrigkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI
Rechtsprechung der niederächsischen Justiz. Die vollständige Position ist nachzulesen unter https://abh-bim.de/positionen_europarechtswidrigkeit.html#positionen.
DGA-Bau Regionalgruppe Hamburg
Der Impulsvortrag „Die Zielfindungsphase und Ihre Vergütung“ wurde von Herrn Dr.-Ing. Heinrich beim Treffen der DGA-Bau Regionalgruppe Hamburg am Donnerstag, den 05. März 2020 gehalten.
https://www.dga-bau.de/.
Kolloquium zur Abwasserwirtschaft und Gewässerschutz 2019 an der TUHH
18. bis 19. September 2019 in Hamburg.
Auch in diesem Jahr durfte ich wieder im Vorbereitungs-Komitee bei der Vortragsauswahl mitwirken. Ich bin mir sicher, dass wir erneut zeitgemäße, ansprechende Themen für die verschiedenen Blöcke gefunden haben, sodass es sich lohnt am gesamten Kolloquium teilzunehmen. Moderieren werde ich den zweiten Teil der Session Niederschlagswasser sowie Umweltwärme und Klärschlammentsorgung. Zum Programm
Nutzen Sie bitte jetzt noch den online-Rabatt.
Wir sehen uns beim Kolloquium.
Ich freue mich.
https://www.tuhh.de/aww/veranstaltungen/anmeldung-abwasserkolloquium.html.
HOAI 2013 | Honorarregelung für Architekten- & Ingenieurleistungen in Deutschland
Seminar HOAI 2019 27. Februar 2019, 8:30 bis 16:30 Uhr
Die 2013 in Kraft getretene Regelung der Honorare für Architekten und Ingenieure in Deutschland beinhaltet vielfältige Vertragsrechte, Grundlagen und Begriffe, welche in diesem Seminar bearbeitet und erklärt werden. Sie bekommen den Aufbau, sowie die Begriffe, einfach und anschaulich erklärt. Zum Flyer und Anmeldung unter: https://www.fachwelten-bayern.de/veranstaltungen/.
7. Deutscher Baugerichtstag 04/05.Mai 2018 Hamm (Westf.) Die in § 650p BGB genannte Zielfindungsphase stand am 04./05.05.2018 im Mittelpunkt der Diskussionen im Arbeitskreis IV wo ich wieder mitwirken durfte.
Im Empfehlungspapier wurde nach sehr kontroverser Diskussion mit deutlicher Zustimmung verabschiedet, dass die Zielfindungsphase ausschließlich Leistungen umfasst, die zeitlich und inhaltlich vor der Grundlagenermittlung nach den Leistungsbildern der HOAI liegen.
Rechtsprechung des Bundesgerichtshof:
Rechtsprechung des OLG Karlsruhe:
Sachverständigenvergütung: Voraussetzungen einer Kürzung bei erheblicher Überschreitung des Auslagenvorschusses
OLG Karlsruhe Beschluß vom 10.4.2017, 13 W 25/17
Deutscher Baugerichtstag
Am 03.04.2016 durfte ich wieder an den Empfehlungen des Deutschen Baugerichtstages mitarbeiten. Zu den Empfehlungen
JVEG-Novelle 2013 – Welche Stundensätze braucht der Sachverständige aus unternehmerischer Sicht
Vortrag von Dipl.-Ing. L. Leppers am 12.11.2015 beim DST Deutscher Sachverständigentag in Leipzig;
Vorbereitet von der Arbeitsgruppe Dr.-Ing. D. Heinrich; Dipl.-Ing. L. Leppers; Dipl.-Ing. R. Siegismund im Auftrag der VBI FG der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen; -restliche Seiten bitte anfordern.
Beim VBI unter Recht & Praxis:
Dank der Mitgliedschaft im DBGT durfte ich an den Empfehlungen 2014 mitarbeiten:
>>Zu den Empfehlungen
Im Ingletter Nr. 24 der Ingenieurkammer Sachsen:
BGH stärkt Architekten: Urteil zur Abrechnung von Planungsänderungen
BGH Urteil stärkt Architekten
Rechtsprechung des BGH:
Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz:
Bei Rechtsanwalt Frank Siegburg:
Objektive Honorarzuordnung gemäß Leistungsanforderungsprofil
Sicherlich kennen Sie die unsäglichen Diskussionen über die Stundensätze. Die Emotionen kochen hoch, die Rechnungsprüfer argumentieren die Kassen sind leer, bezahlen aber Rechtsanwälten oder Unternehmensberatern klaglos Stundensätze über 300 Euro/Stunde. Wir erbringen mindestens gleich hoch qualifizierte Leistungen und haben dabei noch die werkvertragliche Haftung. In dankenswerter Weise hat sich Rechtsanwalt Frank Siegburg die Mühe gemacht, eine objektive Honorarzuordnung entsprechend der Aufgabenstellung und erforderlichen Qualifikation vorzunehmen und zu publizieren. Anzumerken ist noch, dass in Tabelle 2 neben dem Auftragnehmer (AN) / Architekt auch der Ingenieur und der Projektleiter hinzuzählen. Tragen die Projektleiter doch in Vertretung des AN die gesamte Verantwortung für den Erfolg des Projektes.
Der Aufsatz von Frank Siegburg im PDF-Format
Greifen Sie die Argumentation für Ihr Gespräch mit dem Auftragnehmer/Auftraggeber auf. Gern begleiten wir Sie, um die Argumentation zu untermauern.
Sprechen Sie uns bitte an. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. |